Dienstag, 5. Juli 2011

Freedom Flotilla two failed

Die Organisatoren der zweiten „Freedom Flotilla“, die die israelische völkerrechtswidrige Blockade des Gaza-Streifens mit ihrer Aktion durchbrechen und damit Israels illegitimen Anspruch vor aller Welt offenlegen wollten, ist an den machtpolitischen Realitäten in den internationalen Beziehungen gescheitert. Gegenüber der ersten militärischen Aggression Israels in internationalen Gewässern, für die die Verantwortlichen immer noch der Anklage harren, können sich die Politiker der rechtszionistisch-nationalistischen Regierung in Israel auf die Schenkel klopfen und die Sektkorken knallen lassen. Ihre Anti-Freedom-Flotilla-Agitprop-Propaganda und ihre intensive Desinformationskampagne haben Fürchte getragen.

Die „Drecksarbeit“ hat dieses Mal die griechische Regierung übernommen; eine Regierung, die eigentlich bankrott ist und über keinerlei wirkliche Souveränität mehr verfügt, da sie am finanziellen Tropf der Europäischen Union und des Internationalen Währungsfonds hängt. Einen willfährigeren Partner hätten sich die Israelis und ihr gehorsamer Bündnispartner, das US-Imperium, sowie deren Appendix, die Europäische Union, gar nicht wünschen können. Den Image-Schaden haben dieses Mal die Griechen. Aber was interessiert einen politisch „Ertrinkenden“ noch sein Image? Vielleicht hat tatsächlich die Hollywood-Kreation „James Bond“ die diversen Sabotageakte an einigen Schiffen verübt, oder waren es Kampfschwimmer des „souveränen“ Griechenland? Dies alles lässt sich nicht aufklären. Zu sehr dürften die kriminellen und obskuren Geheimdienste und deren Regierungen involviert gewesen sein. Dass die griechische Regierung gegen Völkerrecht verstößt, steht für den renommierten US-Völkerrechtler Richard Falk außer Frage.

Der „Deutsche Koordinationskreis Palästina Israel“ (KoPI) zitiert Falk, der auch seit 2008 Sondergesandter des UN-Menschrechtsrates für die Palästinensischen Autonomiegebiete ist, wie folgt: „Griechenland hat nicht das Recht, ausländisch beflaggte Schiffe in seinen Häfen festzuhalten, außer zur Sicherstellung der Seetüchtigkeit mittels zeitgerechter Inspektion. Und es darf bei einer friedlichen Durchfahrt durch seine Hoheitsgewässer nicht eingreifen; und diese Durchfahrt ist definitiv eine friedliche Durchfahrt.“

Es ist zu vermuten, dass keines der Schiffe auch nur in die Nähe des Gaza-Streifens gelangen wird, dafür sorgen schon die folgsamen Griechen. Sollte trotzdem ein Schiff, wie jetzt ein französisches Motorboot mit acht Besatzungsmitgliedern und ohne Waren - als quasi symbolische Geste - auf dem Weg nach Gaza sein, wird es sicherlich von der israelischen Marine auf hoher See wider alle Regeln des internationalen Seerechts aufgebracht werden. Was also tun?

Um nicht mit der gesamten Fracht in ihre Heimatländer zurückschippern zu müssen, sollten die Organisatoren einen Hafen in Ägypten anlaufen, damit die Hilfsgüter über den Grenzübergang Rafah in den belagerten Gaza-Streifen zu den Menschen gelangen; dies sollte doch das primäre Anliegen gewesen sein? Daneben sollten politische Aktionen in den einzelnen Ländern stattfinden, die der strangulierten Bevölkerung des Gaza-Gefängnisses das Gefühl der Solidarität vermitteln. Ebenso bedarf es des politischen Drucks auf die palästinensische Autonomiebehörde, endlich den "Goldstone-Bericht" vor den UN-Sicherheitsrat zu bringen.

Politisch viel wichtiger ist jedoch, dass die Verantwortlichen der israelischen Armee, die für die militärische Aggression in internationalen Gewässern und die Tötung der Aktivisten auf der “Mavi Marmara“ vom 31. Mai 2010 die Verantwortung tragen, vor dem Internationalen Strafgerichtshof zur Rechenschaft gezogen werden. Bei dieser völkerrechtswidrigen Aktion sind acht türkische Staatsbürger sowie ein türkischstämmiger US-Amerikaner getötet worden; vier von neun wurden regelrecht hingerichtet, das heißt, sie wurden von hinten in den Kopf und in den Brustbereich geschossen.

Die UN-Menschenrechtskommission hatte eine internationale Untersuchungskommission beauftragt, die Vorgänge bei der Kaperung zu untersuchen. Das Ergebnis wurde auf Deutsch im Melzer Verlag veröffentlicht. Auch Israel, das immer um sein schlechtes Image besorgt sein muss, hatte eine Kommission eingesetzt, die von dem ehemaligen Richter am Obersten Gericht in Israel, Jacob Turkel, geleitet worden ist. Deren Bericht war eine „Reinwäscherei“ der Taten, wie es Amnesty International genannt hat. Die Kommission bestätigte die „Rechtmäßigkeit“ des Vorgehens, was niemand verwundert hat. Der Untersuchungsbericht der Turkel-Kommission bestätigt alle bisherigen Vermutungen, dass die jeweiligen israelischen Regierungen kein wirkliches Interesse an einer Aufklärung von Verstößen der israelischen Streitkräfte gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte haben könnten.

Da eine neutrale Aufarbeitung der israelischen Aggression gegen die Teilnehmer der „Mavi Marmara“ bisher nicht geleistet sowie die Anklage der Täter der acht türkischen und eines US-amerikanischen Toten immer noch nicht der nationalen Strafgerichtsbarkeit in Israel zugeführt worden sind, sowie keine angemessene Strafverfolgung in Zukunft zu erwarten ist, sollten Organisationen der internationale Zivilgesellschaftwie Amnesty International, Human Rights Watch, B´Tselem oder das Palästinensische Menschrechtszentrum (PCHR) einen Strafantrag beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag stellen, das heißt, die Strafverfolgungsbehörden müssten um die Einleitung von Ermittlungen ersucht werden. Diese Ermittlungen müssen feststellen, ob ein Delikt begangen worden ist und wer zuständig ist. Erst dann kann Anklage erhoben werden, weil der betroffene Staat - in diesem Falle Israel - kein seriöses Strafverfahren bisher durchgeführt hat.

Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in 114 Staaten. Darüber hinaus haben 34 Staaten den Vertrag unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Ihre Unterschrift zurückgezogen haben die USA, Israel und Sudan! Die Staaten, die auch nicht ratifiziert haben, bilden ein illustre Gesellschaft, in der sich die USA und Israel sicherlich wohlfühlen dürften: Russland, China, Indien, Iran, Irak, Kuba, Nordkorea, Pakistan, Syrien, Saudi Arabien und die Türkei. Als härtester Gegner gegen den Internationalen Strafgerichtshof gelten die USA, was nicht verwunderlich ist, da doch dieses Land in den letzten Jahrzehnten die größten Verbrechen gegen das Völkerrecht und die Menschlichkeit begeht, wie in Irak, Afghanistan, Libyen, Sudan, Somalia und Jemen für jeden politisch Aufgeklärten evident ist. Auch Israel, Russland, China, Iran, Irak und Sudan bekämpfen den Internationalen Strafgerichtshof auf das Heftigste.

Das Scheitern der „Freedom Flotilla two“ darf die internationale Zivilgesellschaft und die Internationale Solidaritätsbewegung nicht entmutigen. Israels permanente Verstöße gegen das Völkerrecht und die Menschrechte des kolonisierten palästinensischen Volkes sowie die systematische Zerstörung ihrer kulturellen Wurzeln in ihrem Heimatland sollten alle Demokraten zum Protest nicht nur gegen die israelische Regierungspolitik, sondern auch gegen die eigene Regierung motivieren, wenn diese dazu schweigen sollte oder diese Taten unter dem Mäntelchen einer wie auch immer begründeten Staatsraison bedecken will. Als oberstes Gebot eines jeden mündigen und kritischen Bürgers gilt, sein Wort gegen jegliches Unrecht zu erheben, egal in welchem Staat es geschieht oder von welcher Regierung es auch begangen wird.